Verordnungen
- Ergotherapie ist ein verschreibungspflichtiges Heilmittel. Ein entsprechendes
Rezept bekommen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt. - Der Behandlungsbeginn sollte spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungs-
datum des Rezeptes erfolgen, da das Rezept sonst verfällt. - Ergotherapie ist bei den Krankenkassen zunächst nicht genehmigungspflichtig.
Es werden pro Diagnose Behandlungsobergrenzen (sogenannte Gesamtver-
ordnungsmengen) im Regelfall eingeführt. Nach einem behandlungsfreien
Intervall von 12 Wochen liegt ein neuer Regelfall vor.
Auch nach Überschreitung der in den Richtlinien geregelten Gesamtverordnungs-
mengen ist eine Fortsetzung der Ergotherapie möglich, wenn dies medizinisch
angezeigt ist. Längerfristige Verordnungen außerhalb des Regelfalls müssen vom
verordneten Arzt auf der Verordnung kurz begründet und der Krankenkasse zur
Genehmigung vorgelegt werden. Bis zur Entscheidung kann ohne Unterbrechung
die Behandlung fortgesetzt werden. Einige Krankenkassen verzichten auf dieses
Genehmigungsverfahren.