Verordnungen

  • Ergotherapie ist ein verschreibungspflichtiges Heilmittel. Ein entsprechendes
    Rezept bekommen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt.

  • Der  Behandlungsbeginn sollte spätestens 14 Tage  nach dem  Ausstellungs-
    datum des Rezeptes erfolgen, da das Rezept sonst verfällt.

  • Ergotherapie ist bei den Krankenkassen zunächst nicht genehmigungspflichtig.
    Es  werden pro Diagnose Behandlungsobergrenzen (sogenannte Gesamtver-
    ordnungsmengen)  im  Regelfall  eingeführt.  Nach  einem  behandlungsfreien
    Intervall von 12 Wochen liegt ein neuer Regelfall vor.


Auch nach Überschreitung der in den Richtlinien geregelten Gesamtverordnungs-
mengen  ist  eine  Fortsetzung der  Ergotherapie möglich, wenn dies  medizinisch
angezeigt ist. Längerfristige Verordnungen außerhalb des Regelfalls müssen vom
verordneten  Arzt auf  der Verordnung  kurz begründet und der Krankenkasse zur
Genehmigung vorgelegt  werden. Bis  zur Entscheidung kann ohne Unterbrechung
die Behandlung  fortgesetzt  werden. Einige Krankenkassen verzichten auf dieses
Genehmigungsverfahren.



© 2014 - Julia Kiel