Ärzteinformation
Informationen für Ärzte
Ergotherapie ist ein von der gesetzlichen Krankenkasse bezahltes Heilmittel und wird
wie Physiotherapie und Logopädie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Grundlage dafür ist die ausgefüllte "Heilmittelverordnung 18" (Maßnahmen der Ergo-
therapie).
Wichtige Regelungen der Heilmittelrichtlinien haben wir nachfolgend zusammengefasst:
Nach den Heilmittelrichtlinien gibt es 4 Gründe, eine Therapie zu verordnen. Nach § 3,
Absatz 2, können Heilmittel zu Lasten der Krankenkasse nur verordnet werden, wenn
sie notwendig sind, um
- eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbe-
schwerden zu lindern - eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer
Krankheit führen würden, zu beseitigen - eine Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegen zu wirken
- Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern
Die Verordnung muss folgenden Text enthalten:
- die Indikations-Nr. (z.B. EN2)
- die genaue Diagnose (z.B. Apoplex)
- der ICD-10-Code (z.B. Einschränkung der Beweglichkeit
des linken Armes oder Hemiparese) - das Heilmittel (z.B. sensomotorisch-perzeptive Behandlung)