Ärzteinformation

Informationen für Ärzte

Ergotherapie ist ein von der  gesetzlichen Krankenkasse bezahltes Heilmittel und wird
wie Physiotherapie und Logopädie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Grundlage dafür ist  die ausgefüllte  "Heilmittelverordnung 18" (Maßnahmen der Ergo-
therapie).

Wichtige Regelungen der Heilmittelrichtlinien haben wir nachfolgend zusammengefasst:

Nach den  Heilmittelrichtlinien gibt  es 4 Gründe, eine Therapie zu verordnen. Nach § 3,
Absatz 2, können  Heilmittel  zu  Lasten der Krankenkasse nur verordnet werden, wenn
sie notwendig sind, um

  • eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbe-
    schwerden zu lindern

  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer
    Krankheit führen würden, zu beseitigen

  • eine Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegen zu wirken

  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern






Die Verordnung muss folgenden Text enthalten:

  • die Indikations-Nr. (z.B. EN2)

  • die genaue Diagnose (z.B. Apoplex)

  • der ICD-10-Code (z.B. Einschränkung der Beweglichkeit
    des linken Armes oder Hemiparese)

  • das Heilmittel (z.B. sensomotorisch-perzeptive Behandlung)

© 2014 - Julia Kiel